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E-Justice ArtikelUnter E-Justice (englisch electronic justice = elektronischer Rechtsverkehr) versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen Institutionen der Judikative, sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern, Unternehmen und weiteren staatlichen Institutionen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.
In Deutschland wurden bereits durch das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und andere Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr" vom 13. Juli 2001 die einzelnen Prozessordnungen geändert und damit der Grundstein für E-Justice gelegt. Bürger und Rechtsanwälte können ihre Schriftsätze und andere Erklärungen auch in elektronischer Form beim zuständigen Gericht einreichen. Allerdings muss die elektronische Kommunikation mit dem einzelnen Gericht noch durch eine besondere Rechtsverordnung erlaubt werden, was bisher ca. für einige wenige Gerichte geschehen ist.
Auf Grund des unklaren Wortlauts des Gesetzes ist es dabei insbesondere umstritten, ob durch eine Elektronische Signatur Authentizität und Integrität des Schriftsatzes sicherzustellen sind. In jedem Fall wird das elektronische Dokument per E-Mail oder durch einen Upload auf einer speziellen Webseite an den elektronischen Gerichtsbriefkasten übermittelt. Die automatisch generierte Antwort bestätigt den Zugang des Dokuments bei Gericht.
E-Justice ist damit ein Gegen- und Unterbegriff zu E-Government, der gleiche Vorhaben auf einer übergeordneten Ebene definiert.
Seit dem 28. Juli 2004 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit der elektronische Rechtsverkehr in den justizinternen Vorgängen umgesetzt werden soll (insb. elektronische Aktenführung). Gleichzeitig sollen insbesondere die Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit Verwaltungsgerichten, Finanzgerichten und Sozialgerichten geändert werden. Es wird erwartet, dass dieser Gesetzentwurf in dem September 2004 in dem Bundestag behandelt wird. Die anschließende Eröffnung eines Vermittlungsverfahrens ist wahrscheinlich.
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